Allgemeine Geschäftsbedingungen
DELTA Generalunternehmen GmbH · Stand: September 2026
Geltungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht angeboten.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Planungs-, Koordinations-, Bau-, Umbau-, Rückbau-, Sanierungs-, Innenausbau-, Liefer- und Montageleistungen der DELTA Generalunternehmen GmbH, Friedenstraße 56, 40219 Düsseldorf, nachfolgend „Auftragnehmer“.
- Individuelle Vereinbarungen, Leistungsverzeichnisse, Pläne, Nachträge, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich einbezogene besondere Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn DELTA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Die VOB/B sowie die VOB/C gelten nur, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber ordnungsgemäß zugänglich gemacht wurden. Eine automatische Einbeziehung erfolgt nicht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.
- Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, Unterzeichnung des Vertrags, Leistungsbeginn oder Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
- Maßgeblich sind die im Vertrag bezeichneten Leistungen. Darstellungen auf der Website, Referenzfotos, Visualisierungen und Beispielprojekte sind keine Beschaffenheitsgarantie.
- Bei umfangreichen Bauvorhaben kann der Vertrag in einzelne Leistungsbereiche, Bauabschnitte oder Gewerke aufgeteilt werden.
§ 3 Leistungsumfang und Generalunternehmerrolle
- DELTA koordiniert als Generalunternehmer die im Vertrag festgelegten Gewerke und übernimmt – je nach Beauftragung – Planung, Budgetierung, Ausschreibung, Vergabe, Projektsteuerung, Bauleitung, Durchführung, Dokumentation und schlüsselfertige Übergabe.
- Geschuldet sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht geschuldet sind insbesondere Genehmigungen, Statik, Prüfungen, Gutachten, Schadstoffsanierung, Kampfmittel- oder Leitungsortung, behördliche Gebühren, Entsorgung, Gerüst-, Kran- und Spezialleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
- Bei Bestandsgebäuden können verdeckte, nicht erkennbare oder erst im Bauablauf feststellbare Umstände zu Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung und der Fristen führen.
- DELTA darf zur Erfüllung des Auftrags geeignete Nachunternehmer, Fachplaner und Lieferanten einsetzen. DELTA bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertraglich geschuldete Koordination verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen, Freigaben, Schlüssel, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
- Er sorgt – soweit vereinbart – für Baufreiheit, Strom, Wasser, Beleuchtung, sichere Zugänge, nutzbare Lagerflächen und die Freistellung der Arbeitsbereiche.
- Der Auftraggeber prüft übergebene Pläne, Bemusterungen, Farb- und Materialentscheidungen sowie Freigaben unverzüglich. Verzögerungen durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung gehen nicht zulasten von DELTA.
- Bei Arbeiten im Bestand weist der Auftraggeber auf bekannte Leitungen, Schadstoffe, statische Besonderheiten, Betriebsabläufe und sonstige Risiken hin.
§ 5 Änderungen, Nachträge und zusätzliche Leistungen
- Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer Beauftragung in Textform. In dringenden Fällen darf DELTA notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr von Schäden oder Gefahren ausführen.
- Änderungswünsche können die Vergütung und Ausführungsfristen ändern. DELTA teilt die voraussichtlichen Auswirkungen mit, sobald diese beurteilt werden können.
- Leistungen, die wegen vom Auftraggeber zu vertretender Umstände, unvollständiger Unterlagen, verdeckter Bestandssituationen oder behördlicher Vorgaben zusätzlich erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nebenleistungen wie Transport, Entsorgung, Anfahrt, Übernachtung, Hebezeuge, Gerüste, behördliche Gebühren und Prüfkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen, gelieferten Materialien und eingerichteten Baustelle verlangt werden.
- Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung sowie die gesetzliche Verzugspauschale.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Termine, Behinderungen und höhere Gewalt
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden und alle erforderlichen Mitwirkungen, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Verkehrsereignisse, Pandemien, Cyberangriffe, unvorhersehbare Bestandssituationen oder nicht von DELTA zu vertretende Verzögerungen von Nachunternehmern und Lieferanten verlängern die Fristen angemessen.
- Behinderungen werden angezeigt, soweit dies im konkreten Fall zumutbar und erforderlich ist. Der Auftraggeber stellt die Behinderung unverzüglich ab oder wirkt an einer zumutbaren Umplanung mit.
§ 8 Baustelle, Sicherheit und Abnahme
- Der Auftraggeber ermöglicht DELTA und den eingesetzten Partnern den vereinbarten Zugang zur Baustelle. Hausordnungen, Sicherheits- und Zutrittsregeln sind rechtzeitig mitzuteilen.
- Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung oder eines abnahmefähigen Bauabschnitts. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. Die Nutzung der Leistung oder eines Bauabschnitts kann, soweit gesetzlich zulässig, als Abnahme gelten.
- Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel und Restleistungen im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderungen Eigentum von DELTA. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten oder weiterveräußern, soweit dies mit DELTA vereinbar ist. Bei Einbau gelten die gesetzlichen Vorschriften; zwingende Rechte des Auftraggebers und Dritter bleiben unberührt.
§ 10 Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im Vertrag oder in wirksam einbezogenen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- Der Auftraggeber untersucht die Leistung nach Übergabe oder Abnahme unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel in Textform an. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
- DELTA erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Eine Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter ist nur nach angemessener Fristsetzung zulässig, außer in Notfällen oder gesetzlich vorgesehenen Fällen.
- Keine Haftung besteht für Schäden, die auf ungeeigneten Vorgaben, fehlender Mitwirkung, unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Änderungen Dritter oder nicht von DELTA zu vertretenden Bestandseigenschaften beruhen.
§ 11 Haftung
- DELTA haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, zwingende gesetzliche Haftung sowie ausdrücklich übernommene Garantien.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DELTA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden, Nachunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Kündigung, Stornierung und Abrechnung
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine freie Kündigung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder den ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Im Fall einer Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, Vorhaltekosten, nicht anderweitig einsetzbaren Kapazitäten und sonstigen nachweisbaren Kosten abgerechnet.
- Eine Kündigung oder Stornierung bedarf der Textform.
§ 13 Referenzen, Fotos und Social Media
- DELTA darf Projektdaten intern zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Abnahme, Abrechnung, Gewährleistung und Beweissicherung verarbeiten.
- Eine Veröffentlichung von Projektfotos, Videos, Baustellenaufnahmen, Logos, Namen oder Referenzangaben auf Website, Social Media, Präsentationen oder in sonstiger Werbung ist nicht automatisch mit der Beauftragung gestattet.
- Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach vorheriger gesonderter Freigabe des jeweils Berechtigten. Erkennbare Personen werden nur mit wirksamer Einwilligung veröffentlicht oder unkenntlich gemacht. Der Auftraggeber stellt eine Berechtigung nur sicher, wenn dies ausdrücklich vereinbart und nachweisbar ist.
- Die Freigabe muss Projekt, konkrete Medien, Zweck, Kanäle, Zeitraum und Ansprechpartner benennen. Sie kann für die Zukunft widerrufen werden; bereits rechtmäßig veröffentlichte Drucksachen müssen nicht zurückgerufen werden, soweit dies unverhältnismäßig oder technisch unmöglich ist.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er DELTA die für eine vereinbarte Veröffentlichung erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte einräumen darf. Bei berechtigten Einwänden entfernt oder ändert DELTA Inhalte innerhalb angemessener Frist.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien behandeln vertrauliche kaufmännische, technische und projektbezogene Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an notwendige Nachunternehmer, Planer, Berater und Dienstleister bleiben unberührt.
- Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von DELTA.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Düsseldorf Gerichtsstand. DELTA bleibt berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.